Sieg für die Studierfreiheit

 In BAStA, Hochschulpolitik, Studileben

Der VGH hat die Regelung der Uni Mannheim zur Präsenzpflicht als unwirksam erklärt. Die Uni muss die Prüfungsordnung also ändern. Das Urteil hat möglicherweise auch Auswirkungen auf andere Fälle.

Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat die Regelung zu Präsenzpflicht und hinreichender Teilnahme als Studienleistung in der Prüfungsordnung für den Bachelor Politikwissenschaft für unwirksam erklärt.

Diese sei zu unbestimmt und die Präsenzpflicht außerdem als Studienleistung unverhältnismäßig. Die Begründung stützt sich unter anderem auf die drei Punkte, die bereits in der mündlichen Verhandlung kritisiert worden waren: (die bAStA berichtete)

Erstens sei nicht geregelt, wann die Prüfungsleistung der Präsenz als nicht bestanden gilt. Es gibt keine Mindestpräsenz. Außerdem fehle eine einheitliche Praxis, was den Grundsatz der Chancengleichheit verletzt. Zweitens seien die Rechtsfolgen des Nichterfüllens der Präsenzpflicht unklar. Und drittens sei nach dem aktuellen Wortlaut nicht hundertprozentig klar, für welche Veranstaltungen die Regelung gilt.

Besonders wichtig: Die Regelung stelle die Erfüllung einer Präsenzpflicht sowie die hinreichende Teilnahme an Lehrveranstaltungen und Studien als Studienleistung in das Ermessen des Dozenten.

Da der Verwaltungsgerichtshof seine Entscheidung mit Rechtspositionen begründet, die Verfassungsrang haben (Studier- und Berufsfreiheit, prüfungsrechtlicher Grundsatz der Chancengleichheit, Wissenschafts- und Lehrfreiheit) gelten diese bundesweit. Die Auswirkungen auf andere Unis sind aber noch nicht absehbar. Die Uni Mannheim muss auf jeden Fall eine neue Regelung erarbeiten. Die wird ab dem neuen Semester, also dem FSS 2018, gelten. Die Revision wurde nicht zugelassen.

Von Christin Rudolph

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