Infos für Initiativen

Akkreditierung

Voraussetzungen zur Reakkreditierung

Ansprechpartner*innen

Termine und Protokolle

Nützliche Informationen

Akkreditierung

Die Universität Mannheim bietet akkreditierten Initiativen viele Möglichkeiten. Allen voran die kostenlose Nutzung von Räumen außerhalb der Vorlesungszeit. Doch was genau muss getan werden, um als Initiative an der Universität akkreditiert zu werden? Wir zeigen euch den Weg:

Zunächst solltet ihr überprüfen, ob eure Initiative die Voraussetzungen zur Akkreditierung erfüllt. Um akkreditiert zu werden müssen folgende Voraussetzungen erfüllt werden:

  • Die Initiative selbst oder der Dachverband sind vom Finanzamt als gemeinnützig anerkannt.
  • Zweck und Tätigkeit stehen im Einklang mit unserer freiheitlich, demokratischen Grundordnung.
  • Bei der Aufnahme von Mitgliedern darf nicht diskriminiert werden.
  • Religiöse oder politische Initiativen können nicht akkreditiert werden.
  • Der Zweck der Initiative steht im Zusammenhang mit den Aufgaben der Universität Mannheim.
  • Die Tätigkeit ist nach Einschätzung des Rektorats geeignet die individuelle Entwicklung der Studierenden und das Ansehen der Universität Mannheim zu fördern.
  • Die Initiative hat mindestens 7 immatrikulierte Studierende als ordentliche Mitglieder. Die Mehrheit der Mitglieder sind immatrikulierte Studierende der Universität Mannheim.
  • Bei Auflösung der Initiative fällt das Vermögen an die Universität Mannheim oder eine andere akkreditierte Initiative.
  • Die Initiative verpflichtet sich die Richtlinie zur Akkreditierung studentischer Initiativen einzuhalten.

Das Rektorat hat diese ausführlich in der „Richtlinie zur Akkreditierung studentischer Initiativen“ vom 14.09.2016 beschrieben.

Nachdem ihr erfolgreich die Voraussetzungen überprüft habt, kommt nun der Antrag zur Akkreditierung. Dieser ist zunächst an den AStA zu stellen. Schickt daher alle Unterlagen schriftlich an das Sekretariat des AStA. Dem Antrag sind beizufügen:

  • die Namen, Adressen, E-Mail-Adressen und Telefonnummern aller Vorstandsmitglieder oder sonstigen Vertreter*innen.
  • Ein Nachweis über die Erfüllung der oben genannten Voraussetzungen.
  • die Satzung (zwingend) und die Beitragsordnung (soweit vorhanden)
  • Beschreibung der Ziele und Aktivitäten der Initiative.
  • eine Aufstellung aller Zuwendungen der letzten 12 Monate inklusive Name und Beträge der Geber*innen, sofern diese mehr als 300€ betragen.

Der AStA-Vorsitz prüft nun nach Eingang des Antrags schon einmal vorab, ob alle Voraussetzungen für die Akkreditierung erfüllt sind und alle Dokumente vollständig vorhanden sind. Danach bewertet der AStA die Ziele und Zwecke der Initiative und reicht den Antrag mit einer schriftlichen Stellungnahme an das Rektorat weiter.

Bitte beachtet, dass die Arbeit im AStA vollständig ehrenamtlich gemacht wird und es daher sein kann, dass es ein paar Wochen dauert, bis euer Antrag bearbeitet wurde.

Mit der Zusendung des Antrags und der Stellungnahme vom AStA an das Rektorat befasst sich dieses nun mit dem Antrag. Nun werden die Voraussetzungen erneut geprüft und die Stellungnahme des AStA bei der Entscheidung miteinbezogen. Sobald das Rektorat eine Entscheidung getroffen hat, werdet ihr darüber informiert.

Herzlichen Glückwunsch! Mit erfolgreicher Akkreditierung könnt ihr nun alle Privilegien der akkreditierten Initiativen genießen. Ihr seid nun ebenfalls Teil des AStA-Initiativenverteilers und dürft am AStA-Initiativenmarkt in der Erstsemesterwoche teilnehmen.

Der Status der Akkreditierung muss allerdings jedes Semester aktualisiert werden. Daher sind auch fortlaufend ein paar Dinge zu erledigen.

Voraussetzungen zur Reakkreditierung

Jede akkreditierte Initiative muss jedes Semester erneut vom Rektorat reakkreditiert werden. Damit dies erfolgreich geschieht müssen folgende Voraussetzungen erfüllt werden:

  • die Veranstaltungen der Initiative müssen allen Studierenden offen stehen.
  • Spätestens 4 Wochen vor Ende des jeweiligen Semesters muss dem AStA ein Semesterbericht zugesendet werden. Dieser umfasst:
    • die Namen, Adressen, E-Mail-Adressen und Telefonnummern aller Vorstandsmitglieder oder sonstigen Vertreter*innen der Initiative
    • eine chronologisch geordnete Aufstellung der wesentlichen Aktivitäten der Initiative
    • eine vollständige Aufstellung aller Einnahmen der Initiative des letzten Semesters. Bei Einzelzuwendungen von mehr als 300€ muss der Name und Betrag des/der Zuwender*in angegeben werden.
    • die wichtigsten Ausgabenblöcke
  • Satzungsänderungen oder Änderungen der Beitragsordnung sind dem Rektorat unverzüglich mitzuteilen.
  • Jede Initiative ist zur ordnungsgemäßen Buchführung verpflichtet. Der Jahresabschluss ist dem Semesterbericht zum Ende des Geschäftsjahres beizufügen (in der Regel dem Bericht des HWS, wenn Geschäftsjahr = Kalenderjahr).
  • Der AStA nimmt zu den Semesterberichten Stellung und sendet diese an das Rektorat.

Das Rektorat prüft die Unterlagen dann erneut und bestimmt über die Reakkreditierung. Dabei gilt: wenn ihr nichts vom Rektorat hört, ist alles gut. Bei Nicht-Reakkreditierung wird man sich bei euch melden.

Ansprechpartner*innen

Genehmigung von Flyern an der Universität Mannheim:

Service und Marketing GmbH

Frau Arabella Cichuttek

cichuttek[at]service.uni-mannheim.de

Tel.: 0621/181-3332

Raumbuchungen:

Herr Robin Wagner (Service und Marketing GmbH)
Tel.:
raumvermietung@service.uni-mannheim.de

Initiativenbeauftragter des Rektorats:

Herr Daniel Lehnert
Tel.: 0621/181-3392
lehnert[at]qm.uni-mannheim.de

AStA-Sekretariat:

Heike Grün (Mo-Do 8-13 Uhr)
Tel.: 0621/181-3373
asta[at]uni-mannheim.de

Campusreferent (zuständig für Initiativen):

Sven Mertlich

campus[at]asta-uni-mannheim.de

Termine und Protokolle

Nächste Initiativensitzung:

 

Fristen zur Einreichung von Ehrenamtsbescheinigungen:

HWS: 31. Dezember

FSS: 30. Juni

Fristen zur Einreichung der Semesterberichte:

HWS: 31. Januar

FSS: 31. Juli

Nützliche Informationen

Aktive Mitglieder akkreditierter Initiativen haben die Möglichkeit, sich ihr ehrenamtliches Engagement von der Universität bescheinigen zu lassen. Der entsprechende Antrag steht im Download-Bereich zur Verfügung. Der ausgefüllte und unterschriebene Antrag wird anschließend im Sekretariat des AStA abgegeben. Der AStA reicht diesen an das Rektorat der Universität weiter. Die ausgefertigten Ehrenamtsbescheinigungen können anschließend im Express-Service der Universität in L1,1 abgeholt werden. Die Bearbeitungszeit beträgt mindestens zwei Wochen.