Erläuterung zum Haushalt:Erhöhung Aufwandsentschädigung für den Vorstand und das Finanzreferat

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Die Erhöhung der Aufwandsentschädigung ist eine soziale und längst überfällige Notwendigkeit, da durch die bisherige Aufwandsentschädigung von 100 € im Monat finanziell schwächere Studierende von der Möglichkeit sich im AStA als Vorstand oder Finanzreferent*in zu engagieren, ausgeschlossen wurden. Wer neben dem Studium zur Finanzierung des eigenen Lebensunterhalts darauf angewiesen ist einer Lohnarbeit nachzugehen, kann durch den immensen zeitlichen Aufwand der im Vorstand und im Finanzreferat anfällt nicht das Amt des Vorstands oder Finanzreferats übernehmen. Dies heißt in der Konsequenz, dass lediglich die Studierenden als Vorstand oder Finanzreferent*in in Frage kommen die aus einem finanziell besser gestellten Elternhaus kommen und nicht auf Zusatzeinkünfte aus Lohnarbeit angewiesen sind. Dies ist hinsichtlich der Frage von sozialer Gerechtigkeit äußerst problematisch. Mit der Erhöhung der Aufwandsentschädigungen für das Finanzreferat und den Vorstand wird dieser Selektionsmechanismus der finanziell schlechter gestellte Studierende vom Engagement im AStA ausschließt, abgeschwächt.

Die Aufwandsentschädigungen werden für das Finanzreferat und den Vorstand erhöht weil besonders in diesen beiden Bereichen eine kontinuierlich hohe Arbeitsbelastung anfällt. In diesen Bereichen ist es nicht möglich das Engagement für den AStA kurzeitig zu reduzieren, vielmehr befindet man sich in ständiger Abrufbarkeit. Dies gilt auch für die Semesterferien und Prüfungsphasen.

Das Landeshochschulgesetz schreibt vor, dass die Mitglieder in den Organen der Studierendenschaft ihre Tätigkeit ehrenamtlich auszuführen haben, weist dem legislativen Organ gleichzeitig jedoch explizit die Aufgabe zur Festsetzung angemessener Aufwandsentschädigungen zu. (vgl. §65 a Abs. 7 S.2 LHG) Das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur empfiehlt sogar eine Aufwandsentschädigung für gewählte Referent*innen in Höhe des BAföG-Höchstsatzes (aktuell 649€). Dies zeigt deutlich, dass die Festlegung einer Aufwandsentschädigung, entgegen der häufig genannten Argumentation kein Widerspruch zum Begriff des Ehrenamtes darstellt.

Es handelt sich bei den 400 € für den Vorstand und den 325€ für das Finanzreferat lediglich um eine Aufwandsentschädigung, von Bezahlung kann insofern keine Rede sein, da sich der zeitliche Aufwand für die Arbeit im Vorstand auf circa 25-30 Stunden und für das Finanzreferat auf 20 Stunden die Woche beläuft. Somit befindet sich die vorgeschlagenen Aufwandsentschädigungen weit unter dem was gesetzlich unter angemessener Bezahlung zu verstehen ist.

Eine Aufwandsentschädigung in besagter Höhe ist vor allem auch darum gerechtfertigt, da das Einhalten der Regelstudienzeit für Amtsinhaber*innen des Vorstands und des Finanzreferats so gut wie nicht möglich ist. Durch den hohen Arbeitsaufwand der in diesen Referaten anfällt, ist das gleichzeitige Absolvieren von 30 ECTS die für die Einhaltung der Regelstudienzeit nötig sind, nicht möglich. Dass das Einhalten der Regelstudienzeit bei gleichzeitiger Amtsinhabe nur sehr schwer möglich ist, erkennt auch der Gesetzgeber an, indem er den Studierenden, die ein Amt dieser Art innehaben, die Möglichkeit einräumt auf Antrag die Höchststudiendauer um zwei Semester zu verlängern (Gremiensemester). Nichts desto trotz verlängert sich die Studiendauer und damit die finanzielle Belastung, da man so erst später in das Berufsleben einsteigen kann. BAföG-Empfänger*innen laufen zusätzlich Gefahr, ihren Anspruch auf BAföG zu verlieren, wenn sie nicht die geforderten Leistungsnachweise erbringen können.

Vorstand

Das Engagement im Vorstand des AStA erfordert tägliche persönliche Präsenz und dauernde Erreichbarkeit. Der Vorstand ist Ansprechpartner Nummer 1 sowohl für alle Belange der Referent*innen als auch die Verbindungstelle zwischen der Studierendenschaft und der Universitätsleitung, des Studierendenwerkes, der Presse und den Fachbereichsvertretungen. Der Arbeitsaufwand, der im Vorstand anfällt, um einen halbwegs reibungslosen Ablauf der Arbeit des AStA zu garantieren, übersteigt bei weitem das Maß eines normalen ehrenamtlichen Engagements. Zudem tragen die Personen des AStA-Vorstands in letzter Konsequenz die Verantwortung für alle Aktivitäten des AStA. Neben der Verantwortung für AStA-Aktivitäten haftet insbesondere der AStA-Vorstand auch mit seinem Privatvermögen und muss eventuell entstehende Schäden aus Pflichtverletzungen ersetzen. (vgl. § 65 b Abs. 5 LHG BW)

Finanzreferat

Das Finanzreferat trägt die Verantwortung für die Finanzen der Verfassten Studierendenschaft und verwaltet die VS-Beiträge von über 11.000 Studierenden der Universität Mannheim. Eine so große Summe an Geldern zu verwalten und für deren verantwortungsbewussten Einsatz zu garantieren, ist eine so zeitintensive und verantwortungsvolle Aufgabe, die mit größter Sorgfalt zu erledigen ist. Die große Verantwortung die Gelder der gesamten Studierendenschaft in Höhe circa 300.000 € (VS-Beitrag, Einnahmen, Rücklagen) zu betreuen, sollte keine Nebensache sein. Um zu verhindern, dass die Leitung des Finanzreferates auf eine Nebentätigkeit der Lohnarbeit angewiesen ist, ist die Auszahlung einer angemessenen Aufwandsentschädigung essentiell und sichert insofern den nachhaltigen und gewissenhaften Umgang mit den Geldern der Studierendenschaft.

Das Finanzreferat kümmert sich um den Zahlungsverkehr, ist Hauptansprechpartner des VS für die Verwaltung für alle finanzielle Fragen und hat täglich Finanzanträgen zu bearbeiten bbspw auch alle Rückerstattungen von VS-Beiträgen müssen über den Tisch des Finanzreferats. Außerdem ist es für die sorgfältige Kontrolle aller AStA und Fachbereich Ausgaben zuständig. Des Weiteren ist der Finanzreferent Hauptverantwortlicher für die Erstellung eines vollumfänglichen Haushalts.

Aus den oben genannten Gründen halten wir eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 400€ für den Vorstand und 325 € für das Finanzreferat für unumgänglich. Abschließend sei noch darauf hingewiesen, dass der Prüfungsbeauftragte des Landesrechnungshof Herr Norbert Schäuble den AStA-Vorstand angemahnt hat die Aufwandsentschädigungen auf ein angemessenes Maß zu erhöhen. Mit der aktuellen Erhöhung bleiben wir noch weit unter der Summe die Herr Norbert Schäuble dem AStA-Vorstand a.D als Empfehlung (BAföG-Höchstsatz) gegeben hat.

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