Streichung des politischen Mandats der VS

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Die Verfasste Studierendenschaft soll auf Bestreben der CDU hin in Baden-Württemberg demnächst ihr politisches Mandat verlieren.

Bisher steht in Paragraph 65 des Landeshochschulgesetzes (LHG): „Im Rahmen der Erfüllung ihrer Aufgaben nimmt die Studierendenschaft ein politisches Mandat wahr. Sie wahrt nach den verfassungsrechtlichen Grundsätzen die weltanschauliche, religiöse und parteipolitische Neutralität.“ Der erste dieser zwei Sätze wird gestrichen.

Begründet wurde die Forderung unter anderem mit der abstrusen Behauptung, der VS-Beitrag hätte in Einzelfällen dazu gedient, „Randalierer“ zum G20-Gipfel in Hamburg zu fahren. Diese Aussage stützt sich in dieser Form nicht auf Fakten, sondern instrumentalisiert die Ausschreitungen, um gegen die in Deutschland vorwiegend links dominierten Asten Stimmung zu machen, die gewissen konservativen und rechten Kreisen schon immer ein Dorn im Auge waren.

Die Unterstellung, Verfasste Studierendenschaften würden ein geradezu ausuferndes allgemeinpolitisches Mandat missbrauchen, ist hysterisch in Anbetracht des bereits 1979 höchstgerichtlich gesprochenen Urteils, dass das Mandat der VS eindeutig auf hochschulpolitische Angelegenheiten beschränkt. Hinzu kommen die bisweilen sehr strikten Regelungen für politische Aktivitäten und Meinungsäußerungen des Allgemeinen Studierendenausschusses.

Der vorliegende Gesetzesentwurf ist ein Vorstoß, um der Debattenkultur an Hochschulen die Substanz zu nehmen, kritische Stimmen einzuschüchtern, und schwächt zuletzt vor allem die politischen Mitbeteiligungsrechte aller Studierenden, die immerhin die größte Statusgruppe an jeder Hochschule darstellen. Es ist letztlich eine Binsenwahrheit: um die politischen Interessen der Studierenden wirksam vertreten zu können, müssen Studierendenvertreter*innen auch das Recht haben, sich politisch zu äußern.

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