Großer Erfolg für die Studierfreiheit: Anwesenheitspflicht vor Gericht gekippt

 In Pressemitteilungen

Der Verwaltungsgerichtshof Mannheim hat heute das Urteil zur Klage eines Studenten gegen die Universität Mannheim verkündet. Darin bestätigte das Gericht die Rechtsauffassung des Allgemeinen Studierendenausschusses (AStA) der Universität Mannheim, dass die derzeitige Regelung zu Anwesenheitspflichten unwirksam ist. Der AStA hat im Auftrag des Studierendenparlaments die Klage finanziell unterstützt.

“Für uns ist dieses Urteil ein voller Erfolg.”, so Elena Klafsky, Beauftragte des AStA der Universität Mannheim für die Klage. “Insbesondere, dass das Gericht unsere Argumentation teilt und die Anwesenheitspflicht als unverhältnismäßigen Eingriff in die Studierfreiheit definiert, war uns wichtig. Nach dem heutigen Urteil ist es nun entscheidend, dass in enger Zusammenarbeit zwischen Studierendenvertretung und Universität eine neue, rechtssichere und für beide Seiten zufriedenstellende Regelung gefunden wird.”

Der AStA sieht in dem Urteil auch eine Ausstrahlwirkung an andere Universitäten, da sich das Gericht in seiner Begründung auf Grundsätze mit Verfassungsrang beruft, die bundesweite Gültigkeit besitzen.

Der klagende Student und ehemalige AStA-Referent für Hochschulpolitik Stephan Fuhrmann, freut sich vor allem für die nachfolgenden Generationen. “Ich persönlich profitiere von diesem Urteil kaum noch, da ich mittlerweile fast am Ende meines Studiums bin. Ich freue mich aber riesig, dass die mir nachfolgende Studierendengeneration keinen pauschalen Anwesenheitspflichten ausgesetzt sein wird und weniger auf das Wohlwollen einzelner Dozent*innen angewiesen ist.”

Neueste Beiträge