Zur Mitarbeitsregelung – eine Anwesenheitspflicht durch die Hintertür?

 In Allgemein, Blog

Von Leon Brülke, Niklas Hähn und Robert Ries

Am 21.11.2017 wurde vom Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg die Formulierung einer Anwesenheitspflicht in der Prüfungsordnung des Studienganges Politikwissenschaft B.A. als unzulässig erklärt. Dabei wurden die mangelnde Präzision der Norm und die ungewissen Konsequenzen einer Verletzung von den Richtern beanstandet. Sie sorgten sich um die Rechtssicherheit der Studierenden und die Studierfreiheit. Das Urteil bedeutet jedoch nicht, dass eine Anwesenheitspflicht generell unzulässig ist – sie muss lediglich ausreichend präzise formuliert sein. Das Landeshochschulgesetz in Baden-Württemberg stellt es der Hochschule frei, ob es eine Anwesenheitspflicht geben soll oder nicht.

Der entsprechende Paragraph steht noch immer in der Prüfungsordnung, ist seitdem jedoch ungültig.  Das Rektorat der Uni hat als Folge des Urteils verfügt, dass mit Beginn des FSS 18 die Anwesenheitspflicht in allen Lehrveranstaltungen ausgesetzt wird. Für alle immatrikulierten Studierenden gilt demzufolge keine Präsenzpflicht. Dies ist in den Augen des AStA ein Erfolg für die Studierfreiheit!  Ein selbstbestimmtes Studium und Rechtssicherheit standen und stehen für ihn im Vordergrund.

Die Universität versucht nun neuerlich, die Anwesenheitspflicht über den Weg einer Mitarbeitsregelung in den Prüfungsordnungen zu verankern. Das Urteil zwingt sie dazu, Änderungen im Wortlaut vorzunehmen, um die juristischen Anforderungen zu erfüllen.

Der Vorsitzende Richter Dr. Andreas Roth legte bei seinem Urteil besonderes Gewicht auf die folgenden drei Punkte:

  • Es sei nicht geregelt, wann die Prüfungsleistung der Präsenz als nicht bestanden gilt. Es gibt keine Mindestpräsenz. Außerdem fehle eine einheitliche Praxis, was den Grundsatz der Chancengleichheit verletzt.
  • Die Rechtsfolgen des Nichterfüllens der Präsenzpflicht seien unklar.
  • Nicht hundertprozentig klar sei nach dem aktuellen Wortlaut, für welche Veranstaltungen die Regelung gilt.

Nach einigen Monaten der Gremienarbeit liegt nun ein neuer Entwurf zur Mitarbeitsregelung vor, der bald in die Fakultäten getragen und dort deren akademischen Profilen und den fakultätsbezogenen Anforderungen angepasst werden soll. Dabei ignoriert das Rektorat die Position des AStA als höchstes Exekutivorgan der Studierendenschaft – dieser spricht sich noch immer zusammen mit den politischen Hochschulgruppen gegen jede Form der Anwesenheitspflicht aus.

Das Rektorat möchte durch eine neue Regelung der Anwesenheits- und Mitarbeitsregelung juristische Bedenken beseitigen. Dabei lässt es ungenutzt die Chance verstreichen, sich der grundsätzlichen Debatte zu stellen, ob eine Anwesenheitspflicht überhaupt notwendig ist, um gute Lehre zu gewährleisten. An der Universität Mannheim ist die Anwesenheitspflicht seit zwei Semestern ausgesetzt, trotzdem gehen die Studierenden zu ihren Seminaren und der universitäre Alltag läuft wie gewohnt weiter . In Seminaren wurde diskutiert und Hausarbeiten wurden geschrieben. Auch in Nordrhein-Westfalen brach der Universitäre Betrieb nach Abschaffung der Anwesenheitspflicht nicht zusammen. Das Praxisbeispiel an der Uni Mannheim und in NRW zeigt ganz klar auf, dass eine Anwesenheitspflicht oder Mitarbeitsregelung nicht gebraucht wird, um Teilnahme und das Funktionieren von Lehrveranstaltungen mit diskursivem Charakter zu gewährleisten – ganz ohne den Zwang einer autoritären und paternalistischen Anwesenheitspflicht.  Das Studium soll Studierenden den Raum bieten, herauszufinden, welche Lernmethode am besten für sie geeignet ist. Mit der drohenden Mitarbeitsregelung wird das selbstbestimmte Lernen von der Uni verbannt und somit zu einem fremdbestimmten. Die Chance, eine eigenständige und selbstverantwortliche Entscheidungsfähigkeit zu entwickeln, wird uns Studierenden genommen.

Stattdessen soll durch eine Mitarbeitsregelung eine zusätzliche Überwachung der Studierenden implementiert werden. Solch eine andauernde Verschulung des Lernprozesses steht im Gegensatz zu den Werten und Haltungen, die die Universität Mannheim von ihren Studierenden erwartet. Selbstständigkeit, Eigenverantwortlichkeit und aktive Teilnahme am Lernprozess werden durch die Einforderung von Mitarbeitspflichten weder angeregt noch ausgebaut. Die geplante Mitarbeitsregelung ähnelt der Schulpflicht, jedoch mit dem Unterschied, dass sie auf erwachsene Menschen angewandt wird. Eine Anwesenheits- und Mitarbeitsregelung spiegelt als autoritäres und bevormundendes Mittel ein Misstrauen der Institution Universität gegenüber den Studierenden wider.

Sie schafft außerdem eine anti-emanzipatorische Lernsituation mit einem Machtgefälle zwischen Lehrenden und Studierenden. Eine Kontrolle und Bewertung der Mitarbeit sind für ein gelungenes Seminar nicht notwendig! Die Mitarbeitsregelung verstärkt unreflektiertes Handeln, da Studierende gezwungen werden, Veranstaltungen zu besuchen, anstatt ihnen die eigenverantwortliche Entscheidung zu überlassen, welche Lernform für sie am besten geeignet ist.
Mit viel bürokratischem Aufwand lässt die Mitarbeitspflicht die Universität noch mehr zu einem Ort des Drucks, der Überwachung und Autorität werden anstatt ein Ort zu sein, an dem Menschen gemeinsam forschen, lernen, sich austauschen und für eine bessere Welt einsetzen.

Nun liegt es an jeder und jedem von uns Studiereden, Stellung zu beziehen und aktiv zu werden. Dazu gibt es am 15.11. um 19:00 eine Informationsveranstaltung zum Thema. Die Veranstaltung wird vom AStA ausgerichtet und will alle Studierenden ansprechen, die sich über das Thema informieren wollen oder Interesse haben, sich einzubringen.

 

Weitere Hintergründe:

Das Gerichtsurteil

Spiegel Online Artikel über das Urteil

Pressemitteilung „Großer Erfolg für die Studierfreiheit-Anwesenheitspflicht vor Gericht gekippt“

Neueste Beiträge